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Markus Dannhauer

Impuls Management

Harmonie, Kreativität und Erfolg in ihrem Unternehmen

AGB

Allgemeine Beratungsbedingungen der IMD Impuls Management Dannhauer

§1 Geltungsbereich

1. 1. Diese Allgemeinen Beratungsbedingungen gelten für Verträge, deren Gegenstand die Erteilung von Rat und Auskünften durch die IMD Impuls Management Dannhauer (IMD) an den Auftraggeber bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung unternehmerischer oder fachlicher Entscheidungen und Vorhaben, insbesondere in folgenden Bereichen ist:

  • Unternehmensführung
  • Managementberatung
  • Personalführung, insbesondere Coaching von Einzelpersonen und Training von Gruppen/Teams
  • Marketing und Vertrieb
  • Die Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

§2 Vertragsgegenstand / Leistungsumfang

    • Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte, im

Vertrag bezeichnete Beratungstätigkeit, nicht die

Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges. Die

Leistungen der IMD sind erbracht, wenn die erforderlichen Analysen, die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen und die Empfehlungen erarbeitet und gegenüber dem Auftraggeber erläutert sind. Unerheblich ist, ob oder wann die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umgesetzt werden.

    • Auf Verlangen des Auftraggebers hat die IMD Auskunft über den Stand der Auftragsausführung zu erteilen bzw. nach Ausführung des Auftrags Rechenschaft abzulegen durch einen schriftlichen Bericht, der den wesentlichen Inhalt von Ablauf und Ergebnis der Beratung wiedergibt. Soll die IMD einen umfassenden, schriftlichen Bericht, insbesondere zur Vorlage an Dritte erstellen, muss dies gesondert vereinbart werden.
    • Die IMD führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt und stets auf die individuelle Situation und die Bedürfnisse des Auftraggebers bezogen durch.
    • Die IMD ist verpflichtet, in den Erhebungen und Analysen die Situation des Unternehmens im Hinblick auf die Fragestellung richtig und vollständig wiederzugeben. Von Dritten oder vom Auftraggeber gelieferte Daten werden nur auf Plausibilität überprüft. Die aus den Untersuchungen abzuleitenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und nach anerkannten Regeln von Wissenschaft und Praxis. Die Darstellung der Empfehlungen erfolgt in verständlicher und nachvollziehbarer Weise.
    • Soweit nicht anders vereinbart, kann die IMD sich zur Auftragsausführung weiterer sachverständiger Berater, Coaches und Trainer bedienen, wobei er dem Auftraggeber stets unmittelbar verpflichtet bleibt. Die IMD verpflichtet sich dabei mit den nötigen Fachkenntnissen versehene Berater, Coaches und Trainer einzusetzen und diese bei der Auftragsausführung fortlaufend zu betreuen und zu kontrollieren. Im Übrigen entscheidet sie nach eigenem Ermessen, welche Berater, Coaches und Trainer sie einsetzt oder austauscht.

§3 Leistungsänderungen

  • Die IMD ist verpflichtet, Änderungsverlangen des Auftraggebers Rechnung zu tragen, sofern ihr dies im Rahmen seiner betrieblichen Kapazitäten, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung zumutbar ist.
  • Soweit sich die Prüfung der Änderungsmöglichkeiten oder die Realisierung der gewünschten Änderungen auf die Vertragsbedingungen auswirken, insbesondere auf den Aufwand der IMD oder den Zeitplan, vereinbaren die Parteien eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere Erhöhung der

Vergütung und Verschiebung der Termine. Soweit nichts anderes vereinbart ist, führt die IMD in diesem Fall bis zur Vertragsanpassung die Arbeiten ohne Berücksichtigung der Änderungswünsche durch.

  • Ist eine umfangreiche Prüfung des Mehraufwandes notwendig, kann die IMD eine gesonderte Beauftragung hierzu verlangen.
  • Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Protokolle über diesbezügliche Besprechungen oder den Projektsachstand werden dem gerecht, sofern sie von den Bevollmächtigten beider Seiten unterzeichnet sind.

§4 Schweigepflicht/Datenschutz

    • Die IMD ist zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle als vertraulich bezeichneten Informationen oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers, die ihr im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Dritte darf nur mit schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers erfolgen.
    • Die IMD übernimmt es, alle von ihr zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Personen auf die Einhaltung dieser Vorschrift zu verpflichten.
    • Die IMD ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihr anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.

§5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  • Der Auftraggeber ist verpflichtet, der IMD nach Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen; insbesondere hat der Auftraggeber alle für die Auftragsdurchführung notwendigen oder bedeutsamen Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
  • Auf Verlangen der IMD hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihr vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.

§6 Vergütung / Zahlungsbedingungen / Aufrechnung

  • Das Entgelt für die Dienste der IMD wird nach den für die Tätigkeit aufgewendeten Zeiten berechnet (Zeithonorar) oder als Festpreis schriftlich vereinbart. Ein nach dem Grad des Erfolges oder nur im Erfolgsfall zu zahlendes Honorar ist stets ausgeschlossen. Sofern nicht anders vereinbart, hat die IMD neben der Honorar- und Provisionsforderung Anspruch auf Ersatz der Auslagen. Einzelheiten der Zahlungsweise sind im Vertrag geregelt.
  • Soweit bei längerfristigen Verträgen nach Aufwand abgerechnet wird, gilt die jeweils aktuelle Preisliste der IMD. Diese ist dem Auftraggeber jeweils auszuhändigen.
  • Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist allen Preisangaben hinzuzurechnen und in den Rechnungen gesondert auszuweisen.
  • Mehrere Auftraggeber (natürliche und/oder juristische Personen) haften gesamtschuldnerisch.

§7 Mängelbeseitigung

  • Soweit die Leistungen nachbesserungsfähig sind, wird die IMD etwaige von ihr zu vertretende Mängel beseitigen, soweit ihr das mit einem angemessenen Aufwand möglich ist. Der Auftraggeber hat etwaige Mängel unverzüglich schriftlich zu benennen, spätestens jedoch innerhalb von einem Monat nach Leistungserbringung.
  • Bei Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Auftraggeber auch Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Ist der Auftrag von einem Unternehmer, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder von einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erteilt worden, so kann der Auftraggeber die Rückgängigmachung des Vertrages nur verlangen, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens der Nachbesserung für ihn ohne Interesse ist. Für darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche gilt § 8.

§8 Haftung

  • Die IMD haftet dem Auftraggeber, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für die von ihr bzw. seinen Organen oder leitenden Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden. Der vorstehende Gewährleistungsausschluss erstreckt sich nicht auf eine Haftung für zu vertretende Schäden des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Dem Verschulden und der Pflichtverletzung der IMD steht diejenige eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
  • Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht im Übrigen nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall sowie bei Vorsatz und Fahrlässigkeit solcher Erfüllungsgehilfen, die keine leitenden Angestellten sind, haftet die IMD nur in Höhe des typischerweise, unter Berücksichtigung aller maßgeblichen und erkennbaren Umstände voraussehbaren Schadens. Für einen einzelnen Schadensfall ist diese auf maximal 50.000 EUR begrenzt. Als einzelner Schadensfall gilt die Summe der Schadensersatzansprüche aller Anspruchsberechtigen, die sich aus einer einzelnen, zeitlich zusammenhängend erbrachten, abgrenzbaren und insoweit einheitlichen Leistung ergibt. Bei Vorhersehbarkeit eines wesentlich höheren Schadensrisikos ist die IMD verpflichtet, dem Auftraggeber eine höhere Haftungssumme anzubieten, wobei sie seine Vergütung entsprechend anpassen kann. Die IMD haftet nicht für die unsachgemäße Anwendung oder Umsetzung der im Rahmen der Leistungen oder in den Arbeitsunterlagen enthaltenen Empfehlungen durch den Auftraggeber.
  • Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen die IMD verjähren in zwei Jahren ab Anspruchsentstehung und Kenntnisnahme bzw. Erkennen müssen, in jedem Fall aber in fünf Jahren ab Anspruchsentstehung. Die Verkürzung der Verjährung gilt nicht in Fällen von Vorsatz oder Arglist.

§9 Schutz des geistigen Eigentums

  • Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die im Zuge des Beratungsauftrages von der IMD und seinen Mitarbeitern und Kooperationspartnern erstellten Angebote, Analysen, Gutachten, Entwürfe, Berechnungen, Datenträger u.s.w. nur für Auftragszwecke verwendet werden. Die Weitergabe jeglicher Informationen an Dritte bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der IMD.
  • Im Hinblick darauf, dass die erstellten Beratungsleistungen geistiges Eigentum der IMD sind, gilt das Nutzungsrecht auch nach Bezahlung des Honorars ausschließlich für eigene Zwecke des Auftraggebers und nur in dem im Vertrag vereinbarten Umfang. Jede dennoch geldliche oder unentgeltliche Weitergabe zieht Schadensersatzansprüche nach sich.

§10 Treuepflicht

  • Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie informieren sich unverzüglich wechselseitig über alle Umstände, die im Verlauf der Projektausführung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können.
  • Zu unterlassen ist insbesondere die Einstellung oder sonstige Beschäftigung von Mitarbeitern oder ehemaligen Mitarbeitern, die im Rahmen der Auftragsdurchführung tätig sind oder waren, vor Ablauf von zwölf Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit.
  • Der Auftraggeber verpflichtet sich, ihm zur

Kenntnis gelangte Kündigungs- oder Veränderungs-absichten von zur Durchführung des Auftrags eingesetzter Mitarbeiter, der IMD unverzüglich mitzuteilen.

§11 Höhere Gewalt

  • Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung ihrer Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren

Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind.

  • Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.

§12 Kündigung

  • Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann der Auftrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unbenommen.
  • Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§13 Zurückbehaltungsrecht/Aufbewahrung von

Unterlagen

  • Bis zur vollständigen Begleichung seiner Forderungen hat die IMD an der ihr überlassenen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht, dessen Ausübung aber treuwidrig ist, wenn die Zurückbehaltung dem Auftraggeber einen unverhältnismäßig hohen, bei Abwägung beider Interessen nicht zu rechtfertigenden Schaden zufügen würde.
  • Nach Ausgleich ihrer Ansprüche aus dem Vertrag hat

die IMD alle Unterlagen herauszugeben, die der Auftraggeber oder ein Dritter ihr aus Anlass der Auftragsausführung übergeben hat. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien und für einfache Abschriften der im Rahmen des Auftrags gefertigten Berichte, Organisationspläne, Zeichnungen,

Aufstellungen, Berechnungen etc., sofern der Auftraggeber die Originale erhalten hat.

  • Die Pflicht der IMD zur Aufbewahrung der Unterlagen erlischt sechs Monate nach Zustellung der schriftlichen Aufforderung zur Abholung, im übrigen drei Jahre, bei gem. § 13. 1. zurückbehaltenen Unterlagen fünf Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

§14 Sonstiges

  • Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit der IMD dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung abgetreten werden.
  • Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  • Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.
  • Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Sitz der IMD, sofern der Auftrag von einem Unternehmer, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder von einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erteilt wurde.

Mönchengladbach, 1. Juni 2020 

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